Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Europäischen Parlament

28 Januar 2019
Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Europäischen Parlament
 Bekanntmachung
für Deutsche zur Wahl zum Europäischen Parlament 
 
Am 26. Mai 2019 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bun- desrepublik Deutschland statt. 
 
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Woh- nung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen. 
 
Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie 
 
1.1 am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union1 eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit dort gewöhnlich aufhal- ten (auf die Dreimonatsfrist wird ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesre- publik Deutschland angerechnet) 
oder 
1.2 entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder aus ande- ren Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind 2, 
 
2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintra- gung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. 
Einem Antrag, der erst am 06. Mai 2019 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde ein- geht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 Abs. 1 der Europawahlordnung). 
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite des Bun- deswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) verfügbar. Sie können auch bei 
-  den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland, 

-  dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 170377, 
53029 BONN, GERMANY, 

-  den Kreis- und Stadtwahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden. Weitere Auskünfte erteilt das Konsulat der Bundesrepublik Deutschland auf seiner Internetseite 
www.spanien.diplo.de 
Málaga, den 22.01.2019 Konsulat der Bundesrepublik Deutschland
c/ Mauricio Moro Pareto, 2 – Edif. Eurocom Sur 
29006 Málaga 
 
.1)  Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden. 

.2)  Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungs- vertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebiets des früheren Berlin (Ost)). 

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