Sehr geehrte Eltern,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir von der “Dirección General de Participación e Innovación Educativa” der spanischen Behörde “Consejería de Educación” die offizielle administrative Genehmigung zur Erteilung bilingualen Unterrichts, Spanisch-Deutsch, in allen Klassen unserer Schule erhalten haben. (Anordnung vom 17. Januar 2012, nach der die Privatschule Deutsche Schule „Albrecht Dürer“ die Anerkennung zur bilingualen Schule bekommt).
Diese offizielle Anerkennung der „Junta de Andalucía“ ist auf Grund der langen Tradition unserer zweisprachigen Schule gerechtfertigt. Somit wird auf offizielle Weise die aktuelle bilinguale Realität unseres Schulprofils anerkannt. Dies berechtigt uns nun dazu, offizielle Zertifikate der zweisprachigen Ausbildung für unsere Schüler auszustellen und diese den Abschlussdokumenten beizufügen, was für den Zugang zu anderen Schulen und Universitäten und für den künftigen Lebenslauf von großem Interesse ist.
Bis zur Veröffentlichung der Anordnung im Juli 2011, die auch Privatschulen erlaubte, die administrative Genehmigung zur bilingualen Schule zu beantragen, hatten nur die öffentlichen und halbstaatlichen Schulen ein Anrecht auf diese offizielle Anerkennung der „Junta de Andalucia“.
Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen und nach sechsmonatiger Bearbeitung haben wir letztendlich die Mitteilung erhalten, als zweisprachige Schule anerkannt zu sein.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die damit erfolgte offizielle Anerkennung der sprachlichen Kompetenz sowie der Qualifikation unserer Lehrer im bilingualen Bereich. Die diesbezüglichen Anforderungen der „Junta de Andalucía“ werden weitaus erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Matilde Duque
Schulleiterin